Die modellierte Region: Stormarn seit dem Zweiten Weltkrieg
Von Norbert Fischer (Universität Hamburg)

4. Die modellierte Region: Planungsinstanzen - Steuerungsinstrumente - Konfliktpotentiale

Der skizzierte Strukturwandel vollzog sich in Stormarn nicht als endogene Entwicklung, sondern war eingebunden in eine stetig zunehmende Regionalplanung. Regionalplanerische Initiativen im Großraum Hamburg gab es bereits im frühen 20. Jahrhundert. Seit den fünfziger Jahren haben sie sich auf mehreren, ineinander greifenden Ebenen entfaltet:
- dem 1955 konstituierten Gemeinsamen Landesplanungsrat Hamburg/Schleswig-Holstein; dessen Entschließungen wurden am 12.11.1963 per Erlaß von der Kieler Landesregierung als Raumordnungsplan festgestellt und damit verbindlich gegenüber Kommunen und anderen Planungsträgern; zugleich verfügte der Gemeinsame Landesplanungsrat über einen finanziellen Förderungsfonds für das Hamburg-Randgebiet;
- der 1960 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der vier Hamburg-Randkreise (AG Hamburg-Randkreise); sie bearbeitete u. a. Anträge aus dem Förderungsgebiet des Gemeinsamen Landesplanungsrates und legte 1968 den Entwurf eines Regionalplanes für das Hamburger Umland vor;
- der schleswig-holsteinischen Landesplanung (u.a. erstes Landesplanungsgesetz 1961, daraufhin Konstituierung des Landesplanungsrates 1961, erster Raumordnungsbericht 1965, Raumordnungsplan 1969, zweites Landesplanungsgesetz 1971, Landesentwicklungsgrundsätze-Gesetz 1971).

Die Landesplanung basierte darüber hinaus auf dem sogenannten System der Zentralen Orte sowie zunächst sechs, später fünf Planungsräumen des Landes (dabei Hamburg-Randkreise als "Planungsraum I"). Ergänzt sei, daß natürlich auch bundespolitische Steuerungselemente ihren Einfluß hatten, vor allem die Zonenrandförderung. Ab 1960 waren durch § 1, Abs. 3 Bundesbaugesetz die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Planungshoheit der Kommunen in raumübergreifende Lenkungsprozesse einzubinden. Seit 1965 übte das Bundesraumordnungsgesetz eine Rahmenfunktion für die Landes- und Regionalplanung aus.

Am Anfang der regionalplanerischen überlegungen für das Hamburger Umland - und damit auch für Stormarn - standen jene bereits skizzierten sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Probleme, die sich aus der besonderen Situation der Nachkriegszeit ergeben hatten. Dies geht deutlich aus den 1960 veröffentlichten "Leitgedanken und Empfehlungen" des Gemeinsamen Landesplanungsrates Hamburg/Schleswig-Holstein hervor. Damit unterlagen Stormarn und die anderen Hamburg-Randkreise frühzeitig dem regionalplanerischen Zugriff und wurden die administrativen Voraussetzungen für die Modellierung der Region geschaffen.

Hauptansatzpunkt war die Frage, wie der gefürchtete "Siedlungsbrei" zu verhindern sei, also die ungezügelte, regellose Bebauung im Hamburger Umland. In nicht wenigen Fällen waren in Stormarn bereits irreversible Fakten geschaffen worden, vor allem durch "wildes" Siedeln in den Kriegs- und ersten Nachkriegsjahren. Dies zeigen die Beispiele Hoisbüttel und Hoisdorf. In Hoisdorf beispielsweise war eine ehemalige Laubenkolonie durch den Flüchtlingszustrom zu einem dichten Siedlungsgebiet mit behelfsmäßigen Bauten geworden.

Nun kam es also darauf an, die weitere Entwicklung zu lenken und zu steuern. Basis der Planungen war das Konzept der sogenannten Aufbauachsen. Es gründete auf Vorstellungen über die Gestaltung des Großraums Hamburg, die bereits in der Zeit um den Ersten Weltkrieg vom damaligen Hamburger Bau- (späteren Oberbau-) Direktor Fritz Schumacher entwickelt worden waren. Ohne Achsenbegriff und -konzept hier im einzelnen diskutieren zu können, sei festgehalten: Wichtigstes Ziel dieses Konzeptes war es, das Wachstum auf ein Achsensystem zu konzentrieren, das sternförmig von Hamburg aus ins Umland führte. Die Expansion sollte also nicht in ringförmiger Erweiterung der Großstadt geschehen, sondern in systematischer, bänderförmiger Tiefengliederung entlang der bestehenden Hauptverkehrsadern. Schon 1956 in der ersten Entschließung des Gemeinsamen Landesplanungsrates festgeschrieben, wurde dieses Achsenkonzept durch den erwähnten Erlaß 1963 als Raumordnungsplan von der schleswig-holsteinischen Landesregierung förmlich festgestellt. Stormarn war vor allem durch die Achse Hamburg/Ahrensburg/Bargteheide/Bad Oldesloe betroffen, außerdem durch die Achse nach Schwarzenbek (hier mit Reinbek) und bis 1970 zusätzlich durch die Achse Kaltenkirchen (hier mit Harksheide, dem späteren Stadtteil von Norderstedt). Die Kaltenkirchener Achse wurde übrigens zum ersten Entwicklungsschwerpunkt des Gemeinsamen Landesplanungsrates Hamburg/Schleswig-Holstein.

Innerhalb des Achsenkonzeptes erfuhren die äußeren Achsenpunkte eine besondere finanzielle Förderung. Dabei spielte die Erkenntnis eine wichtige Rolle, daß den hamburgnahen "Achsenwurzeln" ein besonders dynamisches Wachstumspotential innewohnte. Auf die möglichen Folgen, die sich aus der Diskrepanz zwischen dem Wachstum im hamburgnahen Achsenwurzelraum und der schwächeren Entwicklung der entfernteren Achsenpunkte ergaben, wurde im Verlauf der Jahre immer deutlicher hingewiesen. Insbesondere der Hamburger Senat drängte in den siebziger Jahren im Gemeinsamen Landesplanungsrat darauf, die Fördermaßnahmen auf die äußeren Achsenpunkte zu konzentrieren, weil sich inzwischen die großstadtnahen Stormarner Zonen, also die Achsenwurzeln, zur ernsthaften Standortkonkurrenz für die Metropole entwickelt hatten.

Auf Stormarner Seite bildete Bad Oldesloe, das seit 1949 offiziell Kreisstadt war, einen solchen äußeren Achsenpunkt. Auf die Folgen, die sich aus den Fördermaßnahmen für die Stadt ergaben, kann hier nicht im einzelnen eingegangen werden. Fest steht jedoch: Ohne bevorzugte Förderung wäre Bad Oldesloe in seiner Entwicklung hinter den hamburgnahen Städten und Gemeinden entschieden zurückgeblieben.

Das Pendant zu den Aufbauachsen bilden die sogenannten Achsenzwischenräume. Deren noch nicht oder nur wenig veränderte agrarwirtschaftlichen uund landschaftlichen Strukturen sollten im Prinzip erhalten bleiben. Mit anderen Worten: Diese Achsenzwischenräume sollten von gewerblich-industrieller Entwicklung, verdichtetem Wohnungsbau und großen Verkehrstrassen im wesentlichen freigehalten werden. Zwar waren Lückenbebauung und die "Abrundung begonnener, aber unvollständiger Siedlungen" gestattet, nicht jedoch das Zusammenwachsen der Ortschaften oder gar eine gewerblich-industrielle Expansion. Daß dieses Konzept teilweise Wunschdenken blieb, wird später noch zu zeigen sein. Jedenfalls dienten die Achsenzwischenräume nicht nur agrarischer Nutzung, sondern waren von vornherein auch als "landschaftliche Reservate" - später taucht der Begriff "ökologische Ausgleichsflächen" auf - im großstädtischen Umland gedacht.

In diesem Zusammenhang wurde 1972 der Verein "Naherholung im Umland Hamburg e.V." mit dem Zweck gegründet, die Naherholung im Gebiet der Mitgliedskreise zu fördern. Der Verein sah seine Aufgabe vor allem in der Pflege und Unterhaltung von Naherholungseinrichtungen (während Zuschüsse zu Neuinvestitionen aus dem Förderungsfonds des Gemeinsamen Landesplanungsrates erfolgten). Unterstützt wurde beispielsweise der netzartige Ausbau der Rad- und Wanderwege, die Anlage von Reitwegen, Spiel- und Rastplätzen, Badestellen. In Stormarn galt die Aufmerksamkeit unter anderem dem Oberalsterraum und dem Bredenbeker Teich sowie dem Seengebiet der "Stormarner Schweiz" um Großensee, Lütjensee und Mönchsteich. Zu den Stormarner Förderobjekten gehörten die Wanderwege im Oberalstertal ebenso wie der Wilstedter Badesee sowie Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Jersbeker Park.

Deutete sich auch auf diese Weise eine Modellierung der Landschaft an, so fand sie ihre konsequente Zuspitzung in der Ausweisung von Naturschutzgebieten. Auch wenn es zunächst paradox klingt: Die scheinbar unberührten Naturschutzgebiete bilden mit ihren strengen Zugangs- und Nutzungsreglements einen ebenso "künstlichen", modellierenden Eingriff in die Landschaft wie die reißbrettartig geplanten Gewerbegebiete. Hansjörg Küster hat in seiner Landschaftsgeschichte Mitteleuropas darauf hingewiesen, daß letztlich alle hiesigen Räume mehr oder weniger direkt von menschlichem Einfluß geprägt werden. Dies gilt auch für die künstlich konservierte Flora und Fauna der Naturschutzgebiete. Stormarn verfügte bereits seit 1938 mit der "Hahnheide" bei Trittau über eines der zunächst größten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebiete. Später drang die Konservierung der Natur auch in in dichter besiedelte Flächen vor. In Hoisdorf wurde 1987 mit den "Hoisdorfer Teichen" ein 30 Hektar umfassender, inmitten der Besiedlung gelegener Teil des Gemeindegebietes durch Landesverordnung als Naturschutzgebiet ausgewiesen und damit jeder weiteren Bebauung entzogen. Zugleich wird in der Ausweisung von Naturschutzgebieten durch ein Kieler Fachministerium ein weiteres Mal der zentralistische Zugriff deutlich.

Unterhalb der Ebene von Naturschutzgebieten reglementiert der zwar wesentlich weniger strikte, dafür aber größere Areale umfassende Landschaftsschutz die Flächennutzung. Bereits der erste Raumordnungsbericht der Kieler Landesregierung von 1965 hielt fest, daß in Stormarn - u.a. mit Teilen der Stormarner Schweiz und des Billetales - weitläufige Teilgebiete im hamburgnahen Raum unter Landschaftsschutz gestellt worden waren. Seit Mitte der siebziger Jahren steht mehr als die Hälfte der Kreisfläche unter Landschaftsschutz.

Ein weiterer Faktor, der auf vergleichbare Weise wie der Natur- und Landschaftsschutz modellierend wirkte, kann hier nur angedeutet werden: Denkmalpflege und Dorferneuerung. Sie bilden das das architektonische äquivalent zur "musealisierten" Natur. Ein besonders markantes Beispiel bildet wiederum Hoisdorf. Hier steht der Dorfanger im alten Ortskern unter Denkmalschutz. Zusammen mit dem umliegenden Gehöften symbolisiert dieser Anger ein ländlich-bäuerliches Milieu, das für die gegenwärtige Gemeindestruktur längst nicht mehr repräsentativ ist. Der Regionalforscher Detlev Ipsen schreibt: "Die Aufwertung des ländlichen Bereiches spiegelt sich in einer Wiederverländlichung auf der symbolischen Ebene wider. Dorfbrunnen, Dorfplätze und Satteldächer erleben ein Revival." So ist es wohl auch mehr als bloßer Zufall, wenn unweit des historischen Hoisdorfer Dorfkerns das Stormarnsche Dorfmuseum liegt, in dem das vergangene, ländliche Stormarn dokumentiert wird. Es scheint, als vergewissere man sich in der inzwischen von früheren Großstädtern geprägten Wohngemeinde Hoisdorf zumindest auf symbolischer Ebene noch immer des ländlich-bäuerlichen Elementes.

Ein verkehrstechnisches äquivalent bilden jene denkmalgeschützten Kopfsteinpflasterstrecken wie die knapp zwei Kilometer der Kreisstraße 39 zwischen Braaker Krug und Meilsdorf. Mit Sommerweg und beidseitigen Gräben zeigen sie noch das Straßenprofil des 19. Jahrhunderts. Dieser historische Streckenabschnitt stellt einen geradezu bestechenden Kontrast zu den modernen Schnellverkehrstrassen dar. Bezeichnenderweise wird der Blick auf das denkmalgeschützte Kopfsteinpflaster durch den unaufhörlichen Fahrlärm von der nahegelegenen Autobahn A 1 begleitet ....


Der landes- und regionalplanerische Zugriff auf Stormarn verlief keineswegs reibungsfrei. Die funktionale Modellierung der Region forderte immer wieder Konfliktfälle zwischen der Kieler Landesregierung, dem Hamburger Senat, den Hamburg-Randkreisen und den einzelnen Stormarner Kommunen heraus - in wechselnden Konstellationen. So berichten die Akten zur Landesplanung davon, wie die Kommunen immer wieder ihre eigenen Interessen bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen durchzusetzen versuchten. Umgekehrt griff die Kieler Landesregierung ein, um eine über die Rahmenplanung hinausgehende gewerbliche oder siedlungsmäßige Expansion einzelner Kommunen zu unterbinden - dies zeigen die Beispiele Tangstedt und Bünningstedt. Dabei wurden in einigen Fällen auch die Gerichte bemüht, wie bei Konflikten mit den Gemeinden Braak und Todendorf.

Oben wurde bereits angedeutet, daß der Hamburger Senat vor allem seit Beginn der siebziger Jahre bemüht war, die Attraktivität des engeren Umlandes einzudämmen. Beispielsweise bemühte er sich, die für die Hamburg-Randkreise im schleswig-holsteinischen Regionalplan für den Planungsraum I von 1973angesetzten Bevölkerungszuwächse nach unten zu korrigieren. Auch durch eine restriktive Haltung in Einzelfragen versuchte der Senat, auf die Entwicklung des Randgebietes Einfluß zu nehmen (z. B. beim Abwässer-Streit mit der Stadt Reinbek 1974 ). Diese Konflikte zeigen wiederholt, wie stark Hamburg mittlerweile die Abwanderung ins Umland fürchtete.

Darüber hinaus konnte auch das Achsenkonzept insgesamt nicht konsequent durchgehalten werden. Das zeigt beispielhaft die Ausweisung von "Besonderen Wirtschaftsräumen" als planerisches Ordnungselement im Achsenzwischenraum, wie sie im Regionalplan für den Planungsraum I vorgenommen wurde. Dabei handelte es sich um jene an Hamburg grenzenden, suburbanisierten Kommunen wie Barsbüttel und Hoisbüttel, deren wirtschaftliche und bevölkerungsmäßige Entwicklung eine irreversible Eigendynamik entfaltet hatte. Eine Zuordnung zum Achsenzwischenraum ließ sich beim besten Willen nicht mehr rechtfertigen. Gleichwohl verstieß die Ausweisung dieser "Besonderen Wirtschaftsräume" gegen die ursprünglichen Intentionen des Gemeinsamen Landesplanungsrates. Auch sonst mußten die Vorgaben des Achsenkonzeptes immer wieder flexibel gehandhabt oder korrigiert werden. Das eigentlich außerhalb der Achse liegende Großhansdorf wurde im Regionalplan I dem Ahrensburger Achsenraum angegliedert. Einiges beim Achsenkonzept ist also Wunschdenken geblieben, anderes mußte angepaßt werden.

Indes kann nicht bestritten werden, daß grundsätzlich die funktionale Aufteilung der Flächen im Hamburger Umland gelungen ist. Wie Untersuchungen Anfang der siebziger Jahre ergaben, hatten sich die Entwicklungs- und Wachstumsprozesse bis dato vorwiegend auf den ausgewiesenen Aufbauachsen vollzogen. Eine besondere Steuerungsfunktion war dabei der 1960 gegründeten AG Hamburg-Randkreise zugekommen. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehörte es, die Mittelvergabe aus dem Förderfonds des Gemeinsamen Landesplanungsrates zu prüfen. Damit nahm sie steuernden Einfluß auf die Strukturpolitik ihrer Mitgliedskreise, also auch auf Stormarn. 1964 erhielt die AG eine weitere wichtige Aufgabe zugewiesen, als ihr von der Kieler Landesregierung die Regionalplanung für das Hamburger Umland, also den Planungsraum I, übertragen wurde. Dabei hatte sie die bisherigen Entschließungen des Gemeinsamen Landesplanungsrates Hamburg/Schleswig-Holstein zu beachten.

Auf weitere Instrumente der Regionalplanung sei hier nur kurz eingegangen. Das bereits erwähnte System der Zentralen Orte, deren Einstufung von Kiel aus festgelegt wurde, sorgte parallel zur Hamburg-Umland-Planung für eine Steuerung von überregionalen Förderungsmitteln. Es war ein stetes Anliegen der Kommunen, innerhalb dieses Systems der Zentralen Orte höhergestuft zu werden, um an mehr finanzielle Zentralitätsmittel zu gelangen. Beispielsweise betrieb die hamburgnahe Stormarner Gemeinde Großhansdorf Ende der sechziger Jahre ebenso energisch wie erfolgreich ihre Aufwertung zum "Stadtrandkern II. Ordnung" (und legte dabei ein 45seitiges Gutachten vor). In den siebziger Jahren wurde dann in Stormarn - wie auch in den anderen schleswig-holsteinischen Kreisen - der erste Kreisentwicklungsplan aufgestellt. Er galt für den Zeitraum 1974-1978 und folgte im Prinzip den oben skizzierten landes- und regionalplanerischen Vorgaben, insbesondere dem Konzept der Aufbauachsen. Diese Kreisentwicklungspläne mußten von der Landesplanungsbehörde in Kiel genehmigt werden, auch hier wird also der zentralistische Zugriff deutlich.

Ich komme zum Schluß. Bei meinen überlegungen hat vor allem der südstormarnsche Raum im Mittelpunkt gestanden - was sich aus den historischen Voraussetzungen ergab. In diesen Teilen des Kreises war der Problemdruck in der Nachkriegszeit ungleich ausgeprägter als im lübecknahen Nordstormarn. Indes sei wenigstens vermerkt, daß auch in Nordstormarn regionalplanerische Bestrebungen an Boden gewannen. Anfang 1968 konstituierte sich die von den Kreise Ostholstein, Herzogtum Lauenburg und Stormarn zusammen mit der Hansestadt Lübeck gebildete "Arbeitsgemeinschaft Raum Lübeck". Aus dem Stormarner Kreisgebiet wurde dabei das Amt Nordstormarn und die Stadt Reinfeld erfaßt. Für diesen Raum wurde der Entwurf für einen Regionalbezirksplan erarbeitet.

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